Online Scheidung
Digitale Eheauflösung -Schnell. Fair. Transparent.
Die Digitalisierung revolutioniert nahezu alle Lebensbereiche – und macht auch vor dem Familienrecht nicht halt. Ich freue mich, Ihnen einen modernen, effizienten Weg zur einvernehmlichen Scheidung im Rahmen der Online-Scheidung anbieten zu können. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie unterscheidet sich das Verfahren von einer klassischen Scheidung?
Was ist eine Online-Scheidung?
Die Online-Scheidung ist eine Form der Ehescheidung, die auf Basis des deutschen Scheidungsrechts durchgeführt wird. Sie nutzt digitale Kommunikationswege, um den Ablauf des Scheidungsverfahrens zu vereinfachen und effizienter zu gestalten.
Eine Online-Scheidung ist im Kern eine reguläre einvernehmliche Scheidung, bei der die Kommunikation zwischen den Mandanten und Anwälten, sowie die Übermittlung von Dokumenten größtenteils digital erfolgt. Wichtig zu verstehen ist: Die Online-Scheidung stellt keine eigenständige Scheidungsart im deutschen Familienrecht dar, sondern nutzt lediglich moderne Kommunikationsmittel zur effizienten Abwicklung eines herkömmlichen Scheidungsverfahrens.
Trotz der digitalen Kommunikation bleiben die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen unverändert bestehen. Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht, sowie der Anwaltszwang für mindestens einen Ehegatten sind weiterhin zwingend erforderlich. Eine rein digitale Scheidung ohne persönliches Erscheinen vor Gericht ist in Deutschland nicht möglich und rechtlich nicht vorgesehen. Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht begleite ich den gesamten Prozess, führe den Schriftverkehr mit dem Gericht und unterstütze und berate Sie ganz persönlich.
Rechtliche Grundlagen der Online-Scheidung
Die rechtlichen Grundlagen für Online-Scheidungen basieren auf denselben Gesetzen wie herkömmliche Ehescheidungen. Nach §1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Als Nachweis des Scheiterns gilt in der Regel das Trennungsjahr nach §1566 BGB, während dem die Ehegatten getrennt leben müssen.
Die Anwaltspflicht nach §114 FamFG bleibt auch bei der Online-Scheidung vollständig bestehen. Mindestens ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Der Antragsteller, also die Person, die die Scheidung einleitet, erteilt dem Anwalt das Mandat, damit dieser rechtlich tätig werden und den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen kann. Der Scheidungsanwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht ein und vertritt seinen Mandanten während des gesamten Verfahrens.
Das zuständige Familiengericht behält seine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Scheidung der Ehe. Die rechtliche Gleichwertigkeit mit herkömmlichen Scheidungsverfahren ist vollständig gewährleistet – eine Online-Scheidung führt zum identischen rechtlichen Ergebnis wie eine klassische Scheidung.
Digitale Kommunikation vs. klassisches Verfahren
Der Hauptunterschied zwischen einer Online-Scheidung und dem klassischen Verfahren liegt in der Art der Kommunikation zwischen den Mandanten und dem Rechtsanwalts-Team. Während traditionelle Scheidungen mehrere persönliche Termine in der Kanzlei erfordern, erfolgt bei der Internet-Scheidung die gesamte Vorbereitung digital.
Die Mandanten füllen zunächst ein ausführliches Online Formular aus, das alle relevanten Informationen zur Ehe und Trennung erfasst. Die weitere Kommunikation läuft telefonisch oder per E-Mail, wodurch flexible Beratungszeiten und schnelle Rückfragen ermöglicht werden. Videokonferenzen ermöglichen bei Bedarf auch persönliche Gespräche ohne Anwaltsbesuch.
Zusammen mit meinem Team sorge ich für einen reibungslosen und effizienten Ablauf des Verfahrens. Dokumente können sicher über verschlüsselte Portale übertragen werden, was sowohl die Geschwindigkeit als auch die Transparenz des Verfahrens erhöht.
Rolle des Anwalts bei der Online-Scheidung
Der Anwalt übernimmt bei der Online-Scheidung eine zentrale Rolle und ist für die Ehegatten während des gesamten Scheidungsverfahrens der wichtigste Ansprechpartner. Von der ersten Kontaktaufnahme über das Ausfüllen des Online-Formulars bis hin zur Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht begleite ich Sie mit fachlicher Kompetenz und rechtlicher Sicherheit durch den gesamten Prozess. Die Kommunikation erfolgt dabei flexibel und unkompliziert über moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon oder sichere Online-Portale. So können offene Fragen schnell geklärt und notwendige Informationen und Unterlagen effizient ausgetauscht werden.
Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht sorge ich dafür, dass alle formalen und rechtlichen Anforderungen des Scheidungsverfahrens eingehalten werden, und bereite Sie ganz persönlich optimal auf den Scheidungstermin vor. Auch nach dem Gerichtstermin stehe ich als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um die Abwicklung aller weiteren Schritte zu begleiten.
Ablauf der Online-Scheidung
Der Ablauf einer Online Scheidung folgt einem strukturierten Prozess, der sich in drei Hauptphasen gliedert: Erstkontakt und Beauftragung, Antragstellung beim Familiengericht, sowie Scheidungstermin und Beschluss. Der gesamte Zeitrahmen von der Beauftragung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss beträgt bei einvernehmlichen Scheidungen typischerweise zwei bis sechs Monate.
Neben dem klassischen Weg vor Ort bietet die Online-Scheidung eine moderne Alternative, die viele Vorteile bietet.
1. Phase:
Erstkontakt und Beauftragung
Der erste Schritt zur Online-Scheidung beginnt mit dem Ausfüllen des Online-Formulars auf meiner Webseite. Die Erstberatung erfolgt in der Regel telefonisch oder per Videokonferenz, wodurch die Notwendigkeit – mit Zeit, Aufwand und Kosten verbundenen Anwaltsbesuchen in der Kanzlei – entfallen.
2. Phase:
Antragstellung beim Familiengericht
Nach vollständiger Prüfung aller Unterlagen reiche ich den Scheidungsantrag bei dem örtlich zuständigen Familiengericht ein. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Der Gerichtsbezirk wird dabei anhand der Vorgaben in dieser Norm bestimmt.
3. Phase:
Gerichtstermin und Scheidungsbeschluss
Trotz der digitalen Vorbereitung müssen beide Ehegatten persönlich zu dem Scheidungstermin vor dem Amtsgericht erscheinen. Dieser Termin kann nicht online durchgeführt werden und stellt den einzigen zwingend persönlichen Bestandteil des Verfahrens dar. In wenigen Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Durchführung per Videokonferenz gestellt werden.
Digitale Scheidung
Schnell & rechtssicher loslegen
Als Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie mit Empathie, Klarheit und fundierter Expertise. Ein Erstgespräch für die Online-Scheidung ist für Sie kostenfrei.
Voraussetzungen für eine Online-Scheidung
Die Bereitschaft zur digitalen Kommunikation mit dem Anwalt ist essentiell. Die Mandanten sollten über eine grundlegende technische Ausstattung verfügen: E-Mail-Zugang, Telefon und gegebenenfalls Möglichkeiten für Videokonferenzen. Wichtige Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sollten idealerweise bereits vorab geklärt sein.
Unterstützung bei der Online-Scheidung
Auch bei der Online-Scheidung ist eine umfassende Unterstützung für die Ehegatten entscheidend, um den Scheidungsprozess erfolgreich und stressfrei zu bewältigen. Ich stehe Ihnen gerne mit meiner Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite, beantworte alle rechtlichen Fragen und sorge für eine reibungslose Abwicklung des Verfahrens. Bei Bedarf stelle ich Kontakte zu weiteren Beratungsangeboten, wie Familien- oder Eheberatungsstellen und Notaren, her.
Abschluss des Online-Scheidungsprozesses
Der Abschluss des Online-Scheidungsprozesses ist erreicht, sobald das Gericht den Scheidungsbeschluss verkündet und den Ehegatten zugestellt hat. Nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist wird die Scheidung rechtskräftig und die Ehegatten sind offiziell geschieden. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
Kosten der Online-Scheidung
Bei einvernehmlichen Scheidungen kann der Verfahrenswert erheblich reduziert werden, was zu entsprechenden Kosteneinsparungen führt. Durch die Online-Scheidung lässt sich zusätzlich viel Geld sparen, da beispielsweise auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden kann und die Abwicklung effizienter erfolgt.
Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, bei der der Staat die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Insbesondere für Personen, die Hartz IV beziehen, können die Scheidungskosten teilweise oder vollständig übernommen werden, sodass die finanzielle Belastung minimiert wird.
Gebührenstruktur und Verfahrenswert
Der Verfahrenswert bildet die Grundlage für alle anfallenden Kosten und wird nach einem festen Schema von dem Gericht berechnet. Das 3-fache Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate bestimmt den Verfahrenswert, wobei ein Mindestwert von 3.000 Euro gilt. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 3.000 Euro beträgt der Verfahrenswert beispielsweise 9.000 Euro. Hinzugerechnet werden Werte für den Versorgungsausgleich und eventuell ein festzusetzender Prozentsatz aus Vermögen.
Die Anwaltskosten umfassen eine 1,3-Verfahrensgebühr für die Vertretung im Scheidungsverfahren sowie eine 1,2-Terminsgebühr für den Scheidungstermin. Zusätzlich fallen 19 % Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Auslagen für Porto oder Kopien an. Die Gerichtskosten betragen eine 2,0-Verfahrensgebühr nach dem Gerichtskostengesetz.
Kosteneinsparungen gegenüber klassischer Scheidung
Online Scheidungen ermöglichen erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber herkömmlichen Verfahren. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann auf einen zweiten Anwalt verzichtet werden, was die Anwaltskosten um bis zu 50% reduziert.
Die transparente Kostenstruktur und eine Kostenaufstellung schaffen von Beginn an Planungssicherheit und verhindern unerwartete Nachforderungen.
Häufige Fragen zur Online-Scheidung
Beratung zur Online Scheidung
Der erste Schritt zur Online-Scheidung beginnt mit einer persönlichen Beratung. Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie sicher und effizient durch das gesamte Verfahren. Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs, um Ihre Situation zu besprechen und den digitalen Scheidungsprozess stressfrei zu starten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf!