Online-Scheidung
Sie möchten sich ohne unnötigen Zeit-und Geldaufwand scheiden lassen?
Dann ist die Online-Scheidung genau das Richtige für Sie!
Ich biete Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung die Möglichkeit, Ihre Scheidung komfortabel ohne zeitaufwendige Anwaltstermine durchzuführen.
Sie sparen Zeit, Kosten und Nerven. Sie werden mit meiner Unterstützung durch das gesamte Verfahren geleitet und ich erledige sämtliche Schritte intern mit Ihnen und mit dem Gericht. Sie können mir die notwendigen Informationen bequem von zu Hause aus via E-Mail, dem Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formularen (Kontaktformular, Formular Scheidungsantrag stellen) oder auch per Post übermitteln. Ich erledige alles Weitere unverzüglich für Sie.
Ich biete Ihnen bei Bedarf jederzeit telefonische Kontaktaufnahme an. Persönliche Erreichbarkeit wird garantiert.
Ein Erstgespräch für die Online-Scheidung ist für Sie kostenfrei.
Sie werden von mir kontinuierlich über den jeweiligen Verfahrensstand informiert.
Sobald dem Gericht alle Informationen vorliegen wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Scheidung der Ehe festgelegt. Diesen Termin kann ich Ihnen nicht abnehmen. Ihre persönliche Anwesenheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Selbstverständlich werde ich den Termin zusammen mit Ihnen wahrnehmen. Ihr(e) Ehegatte(in)muss an diesem Termin ebenfalls persönlich erscheinen. Eine anwaltliche Vertretung ist für ihn/sie aber nicht notwendig.
Ich garantiere für Sicherheit Ihrer Informationen, Unterlagen und Daten.
Von uns erfährt niemand von Ihren Überlegungen. Ich selbst und alle meiner Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
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Angaben zu Ihrer Person
Anrede
Persönliche Angaben
Allgemeine Angaben
Letzte gemeinsame Wohnanschrift
Wer ist dort ausgezogen?
Angaben zur Ehe
Sind gemeinsame minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen?
Bei welchem Elternteil haben das/die Kind/er ihren gewöhlichen Aufenthalt?
Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung zu?
Gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsvereinbarung?
Soll eventuell der Ausschluss des Versorgungsausgleichs (Teilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) beantragt werden?
Angaben zum Einkommen (erforderlich für die Festsetzung der Gerichtskosten)
Vollmacht
Hiermit erteile ich Frau Rechtsanwältin Birgit Lübke, Hohe Straße 9, 30449 Hannover, Vollmacht zur Vertretung meiner rechtlichen Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit gem. §§ 78,81, ff´. ZPO, §§ 11,114 FamFG.
Sie haben Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder beim Ausfüllen des Scheidungsformulars? Diese beantworte ich gerne unter 0170-75 75 841 oder im Festnetz unter 0511-44 55 60. Sie können mir auch gerne eine E-Mail senden oder das Kontaktformular unter dem Menüpunkt „Kontakt“ verwenden.
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Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, ausschließlich für Ihr Scheidungsverfahren verwandt und nicht an Dritte weitergegeben. Rechtanwälte unterliegen der Schweigepflicht.
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