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Ihre Scheidungsanwältin in Hannover Fachanwältin Birgit Lübke

Jede Scheidung gestaltet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ganz individuell. Ich berate Sie auf Ihre ganz persönliche Lebenssituation zugeschnitten über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Scheidung und alle damit verbundenen Folgesachen. Bei Einvernehmen über die Folgesachen wie z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie den Versorgungsausgleich fertige ich auf Wunsch einen Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Ich vertrete Ihre Interessen in dem Scheidungsverfahren bei dem zuständigen Gericht und setze ggf. streitige Folgesachen für Sie gerichtlich durch.

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf

Rechtsanwaeltin Birgit Luebke im Portrait
Rechtsanwaeltin Birgit Luebke im Portrait

Die Voraussetzungen der Ehescheidung

Der Gesetzgeber definiert als Voraussetzung für einen Antrag auf Ehescheidung das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist danach gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner die eheliche Gemeinschaft wiederherstellen (§ 1565 BGB). Die Ehepartner müssen voneinander getrennt leben. Getrenntleben setzt nicht unbedingt den Auszug eines Partners*in voraus. Eine Unterbrechung der Trennung über einen kürzeren Zeitraum oder einen gemeinsamen Urlaub unterbricht das Trennungsjahr nicht, da der Gesetzgeber den Ehepartnern damit die Möglichkeit einer Versöhnung einräumen möchte.

Die einvernehmliche Scheidung

Das Scheitern der Ehe ist bei einer einvernehmlichen Scheidung gegeben, wenn die Ehepartner mindesten 1 Jahr voneinander getrennt leben und beide Ehegatten geschieden werden möchten. Die Trennung kann auch innerhalb der Ehewohnung oder des Eigenheims vollzogen werden. Notwendig ist dabei, dass die Eheleute keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen, wobei bei gemeinsamen Kindern im Sinne des Kindeswohls nicht so enge Voraussetzungen gestellt werden. So dient es z.B. dem Kindeswohl, dass die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden. Die Ehegatten müssen neben der voneinander getrennten Versorgung auch die Wohnung oder das Eigenheim räumlich getrennt zur Nutzung aufteilen. Weitere Voraussetzung des Getrenntlebens ist die wirtschaftliche Trennung der Ehepartner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur die den Antrag stellende Partei anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner*in kann ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmen. Dadurch fallen nur die Hälfte der Rechtsanwaltsgebühren an und das Verfahren ist sehr viel kostengünstiger.

Die Online-Scheidung

Ich biete Ihnen die Möglichkeit an, alles, was ich für Ihre Scheidung benötige, online abzuwickeln. Dadurch sparen Sie Zeit und können die gesamte Korrespondenz bequem von zu Hause abwickeln. Ich bin während des gesamten Verfahrens bei Fragen auch persönlich für Sie erreichbar und informiere Sie fortlaufend über den Verfahrensstand.

Die streitige Scheidung

Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt, wird nach dem Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist und die Voraussetzungen für eine Scheidung erfüllt sind. Die Ehe wird dann auch ohne Zustimmung oder einen eigenen Antrag des anderen Ehepartners*in geschieden.

Scheidung Hannover: zerrissener Stoff

Das Scheidungsverfahren | Ablauf

Nach unserer Besprechung fertige ich für Sie den Antrag auf Scheidung der Ehe und reiche ihn bei dem zuständigen Gericht ein. Hierfür benötige ich von Ihnen eine Ablichtung der Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch.

Sofern aus Ihrer Ehe zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind benötige ich auch hiervon Ablichtungen der Geburtsurkunden.

Die Unterlagen reiche ich dann zusammen mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe bei Gericht ein.

Das Gericht vergibt nach Eingang ein Aktenzeichen, setzt den sogenannten Gegenstandswert fest und erstellt danach die Gerichtskostenvorschussrechnung. Erst nach Ausgleich dieser Rechnung wird der Antrag an den anderen Ehepartner*in offiziell zugestellt. Das Scheidungsverfahren ist rechtshängig. Bei einer einvernehmlichen Scheidung übersendet das Gericht zusammen mit dem Scheidungsantrag an den nicht anwaltlich vertretenen Ehepartner*in ein Formular. In diesem Vordruck muss der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner*in erklären, ob er/sie auch geschieden werden möchte und eine Frage zum Versorgungsausgleich beantworten. Weitere Angaben zunächst sind nicht erforderlich.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsaugleich ist die einzige Folgesache in einem Scheidungsverfahren, die zusammen mit der Scheidung vom Gericht im sogenannten Zwangsverbund ohne Antrag entschieden werden muss. Um die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften berechnen zu können, werden entsprechende Fragebögen vom Gericht an die Ehepartner übersandt. Die Fragebögen müssen dann ausgefüllt an das Gericht zurückgesandt werden. Das Gericht berechnet sodann, welche Rentenanwartschaften in welcher Höhe auf den jeweils anderen Ehepartner übertragen werden. Der Versorgungsaugleich kann entweder in einer notariellen Vereinbarung oder, wenn beide Ehepartner wenigsten für den Versorgungsausgleich anwaltlich vertreten sind, in einem gerichtlichen Vergleich ausgeschlossen werden.

Mündliche Verhandlung | Termin zur Scheidung

Sobald das Gericht alle Vorbereitungen abgeschlossen hat erfolgt eine Ladung zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungstermin und sämtliche zu entscheidenden Folgesachen. Zu diesem Termin müssen beide Ehepartner anwesend sein und mindestens eine Partei anwaltlich vertreten sein. Der Anwalt*in stellt in der Verhandlung den Antrag auf Scheidung der Ehe. Sodann hört das Gericht beide Ehepartner an, fragt seit wann sie voneinander Getrenntleben und ob sie geschieden werden möchten. Danach wird der Versorgungsausgleich erläutert und das Gericht verkündet den Beschluss über die Scheidung und die Folgesachen.

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Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Lübke
Rechtsanwältin Birgit Lübke
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Hohe Straße 9
30449 Hannover
Linden – Mitte, Nähe Lindener Marktplatz

Leistungen