Mit einem Ehevertrag kann von den gesetzlichen Regelungen im Falle einer Trennung oder Scheidung der Ehe abgewichen werden. Sie können individuelle Vereinbarungen treffen und auf diese Weise familiengerichtliche Verfahren vermeiden . Ein Ehevertrag kann vor oder während bestehender Ehe geschlossen werden. Sie können aber auch noch nach der Trennung einen entsprechenden Vertrag in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Ein Ehevertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung. Meine Kanzlei arbeitet seit vielen Jahren mit einem namhaften Notariat in Hannover zusammen oder Sie wählen ein von Ihnen persönlich gewähltes Notariat zur Beurkundung des Ehevertrages. Ich stehe Ihnen bei der Beratung, Gestaltung und Abschluss eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung durchgehend zur Seite.
Inhalt eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarung
Folgende Bereiche können individuell geregelt werden:
Ein Ehevertrag bzw. eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare finanzielle und vermögensrechtliche Verhältnisse. Ohne einen Ehevertrag gelten zwingend die gesetzlichen Regelungen. Nutzen Sie die Chance, individuelle, auf Ihre Lebens- und Vermögenssituation maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen.
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